„Im Landnutzungssektor – LULUCF-Sektor  – werden die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen zu praktisch 100 Prozent verfehlt“, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH)schon länger erklärt und nun, wie am vergangenen Freitag, 13. September, öffentlich wurde, ein „wegweisendes Urteil”, wie die DUH selbst erklärt,  „gegen die Bundesregierung für mehr Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF)  erreicht . Es ist rechtskräftig!“

"...keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt ...!.Die DUH-Klagen lagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.: hier DUH-Geschäftsführer Resch (links). mit DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht ... , bild duh
“...keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt …!.Die DUH-Klagen lagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.: hier DUH-Geschäftsführer Resch (links). mit DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht … , bild duh

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigte am selben Tag , dass das federführende Bundesumweltministerium (BMUV) keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt hat.
Im Jahr 2045 soll der Sektor eigentlich 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern, bereits jetzt und mit den jahresgebundenen Zielen für 2030, 2040 und 2045 soll der Sektor als Senke für unvermeidbare Restemissionen aus anderen Bereichen wie der Zementindustrie dienen. Laut Berechnungen wird er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen, erklärte die DUH.

Mit dem nun  rechtskräftig gewordenen Urteil verpflichten die Richterinnen und Richter die Bundesregierung, jetzt so weitgehende Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden, dass die Ziele eingehalten werden. Um diesen erheblichen Umfang zu erreichen, sind Maßnahmen notwendig wie deutlich weniger Holzentnahme aus deutschen Wäldern, eine schnellere und umfangreichere Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr und keine weitere Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken.

Nach Ansicht der DUH muss die Regierung spätestens bis zum 31. Oktober 2024 die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden. Andernfalls werde man Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, so der Verband.

Es ist das erste Mal, dass ein Umweltverband eine rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung zu sofortigen konkreten Klimaschutzmaßnahmen vor einem Verwaltungsgericht erwirken konnte.