Den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen gibt Paragraf 6 des Erneuerbare Energien Gesetzes  (EEG) die Möglichkeit, Standortgemeinden finanziell zu beteiligen. Jetzt beginnen erstmalig die Ausschüttungen an die Kommunen. Der BundesverbandWindenergie (BWE)  konstatierte am vergangenen Freitag, 19. Juli, er  halte eine Transparenzregel für erforderlich.

„Jetzt kommt die Wertschöpfung aus der Windenergie in Cent und Euro ...!” Bärbel Heidebroek, bild bwe
Jetzt kommt die Wertschöpfung aus der Windenergie in Cent und Euro …!”  Bärbel Heidebroek, bild bwe

Und BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek stellte in dem Zusammenhang aus Sicht ihres Verbandes  klar: „Jetzt kommt die Wertschöpfung aus der Windenergie in Cent und Euro bei den Kommunen an. Paragraf 6 ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Standortkommunen profitieren finanziell von den ausgeschütteten Summen. Dies stärkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen und stützt so die Akzeptanz für die Energiewende. Davon wiederum profitieren auch die Projektentwickler: eine positive Einstellung vor Ort führt zu realen Projekten und einer schnelleren Umsetzung. Deshalb sollte es für Projektträger selbstverständlich sein, die Möglichkeit zur freiwilligen Beteiligung der Gemeinden zu nutzen.“

Der BWE klärte in seinem begleitenden Statement noch mal auf: Die Beteiligung gemäß Paragraf 6 EEG ist freiwillig. Einzelne Bundesländer haben im Rahmen ihrer Beteiligungsgesetze klargestellt, dass sie diese Regelung nichtsdestotrotz als verbindlich erachten. Dies sind Niedersachsen, das Saarland, Sachsen sowie Thüringen.

Der Bundesverband WindEnergie hat bereits mehrfach betont, wiederholte Bärbel Heidebroek, dass er allen seinen Mitgliedern dringend empfiehlt, die Gemeinden zu beteiligen. Die Regelung wurde mit der Reform des EEG 2023 eingeführt und ermöglicht seitdem die Beteiligung. Daher führt sie in diesem Jahr erstmals zu Ausschüttungen.

Bärbel Heidebroek moniert: „Bislang ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, in welchem Umfang die Kommunen tatsächlich beteiligt werden. Der BWE fordert daher die Einführung einer verpflichtenden Transparenzregel.   Standortgemeinden sollten regelmäßig offenlegen, welche Summen sie von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ihrer Gemarkung erhalten. Dadurch würde offensichtlich und auch öffentlich nachvollziehbar, welchen Umfang die Zahlungen tatsächlich haben!“ Und die BWE-Spitzenfrau konstatiert abschließend: „Die Wirksamkeit von Paragraf 6 würde dadurch sichtbar !“