Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag,14. Juni, dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, aber auch verschiedene Branchenverbände waren deshalb des Lobes voll . Umwelt- und Energie-Report berichtet heute an anderer Stelle über die Verbandseinschätzung.

 Robert Habeck: „...Windenergieanlagen an Land, Industrieanlagen und Elektrolyseure können zukünftig schneller und einfacherer gebaut werden . ...!" bild andreas mertens bmwk
Robert Habeck: „…Windenergieanlagen an Land,  und und und … können zukünftig schneller und einfacherer gebaut werden . …!” bild andreas mertens bmwk

Robert Habeck kommentierte den Beschluss des Bundesrates so: „Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschleunigen und entbürokratisieren wir Genehmigungsverfahren und geben der Industrie in Deutschland frischen Rückenwind: Windenergieanlagen an Land, Industrieanlagen und Elektrolyseure können zukünftig schneller und einfacherer gebaut werden – ohne das Schutzniveau für die Umwelt zu senken. Wir schaffen Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen und Verwaltung und unterstützen so die Transformation der Industrie. Mit dem neuen Gesetz können mehr Ressourcen direkt in die Realisierung von Projekten fließen anstatt in ihre Genehmigung!“

Im Statement des Bundesrates zum Beschluss hieß es konkret: Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen. Es bringt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg.

So sieht das Gesetz vor, dass Genehmigungsfristen künftig nur einmalig für drei Monate verlängert werden können. Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt zu laufen, wenn die Behörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. So solle verhindert werden, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfragen verzögert werde.

Vereinfacht wird das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn: Hier entfällt das Erfordernis einer Prognoseentscheidung bei Änderungsgenehmigungen sowie Genehmigungen von Anlagen auf bestehenden Standorten. Die Prüfung des Betriebs der Anlage findet erst im Rahmen der finalen Genehmigung statt.

Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll

Bundesrat: ...Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen ... , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: …Mit dem Gesetz wird das Klima als Schutzgut in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen ... , bild Frank Bräuer, brt

auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Bei anderen Anlagen findet ein Erörterungstermin nur statt, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. Der Erörterungstermin ist dann innerhalb von vier Wochen durchzuführen.

Das Gesetz enthält besondere Maßnahmen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Betreibern soll es beispielsweise erleichtert werden, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren über einen Vorbescheid klären zu lassen.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Initiativen der Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Er weist darauf hin, dass es ohne ausreichendes, qualifiziertes, leistungsstarkes und motiviertes Personal in den Ländern und Kommunen nicht gelingen werde, die vielen Planungs- und Genehmigungsprozesse rechtskonform durchzuführen und bekräftigt die Erwartung, dass der Bund die Länder dabei finanziell unterstütze. Die Novelle sei ein bedeutender Schritt, um das Ziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 zu erreichen. Hinsichtlich des Vollzuges seien jedoch nicht alle Bedenken der Länder ausgeräumt worden. Es sei zu befürchten, dass es im Zuge der praktischen Umsetzung der Regelungen zu Klageverfahren kommen könne.

Um sicherzustellen, dass es wirklich zu einer Verfahrensbeschleunigung komme, solle die Novelle bis Herbst 2026 evaluiert werden. Hier seien unter anderem die Reichweite der Stichtagsregelung, der vorzeitige Vorhabenbeginn, die Begrenzung des Prüfumfangs und der Umgang mit Erörterungsterminen zu berücksichtigen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Ein starker Hebelinsbesondere für den Ausbau der Windenergie an Land