Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 07. Juni,  Zwischenergebnisse für die laufenden Ausschreibungen von  Offshore-Windenergie mitgeteilt. Für die zwei ausgeschriebenen Flächen sind jeweils mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen, so dass zum zweiten Mal ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren erforderlich wird gab die Agentur bekannt.

  "... erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. ...!"  Klaus Müller
“… erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. …!” Klaus Müller

„Die Ergebnisse der Ausschreibung sind eine gute Nachricht für die Energiewende in Deutschland. Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen. Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist“, kommentierte  Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur die aktuelle Entwicklung und folgerte zugleich: . „Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei den Kosten für Offshore-Anbindungsleitungen entlastet.“

 Am 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1.500 MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1.000 MW sieben Gebote.

Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. Für diesen Fall sieht das Windenergie-auf-See-Gesetz ein dynamisches Gebotsverfahren vor, um eine wettbewerbliche Differenzierung der Gebote vorzunehmen. Der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhält jeweils den Zuschlag. Die Zahlungsbereitschaft der Bieter wird softwaregestützt im Wege eines Online-Gebotsverfahrens ermittelt.

Die Erlöse fließen – laut Agentur –  primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

 Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die

 „... zeigt, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist...!"   bild rwe
„… zeigt, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist…!” bild rwe

Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30.000 €/MW (entsprechend 45 Mio. € für die 1.500

MW-Fläche und 30 Mio. € für die 1.000 MW-Fläche).

Die Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am kommenden Montag, 17. Juni,    zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lassen sich nicht prognostizieren.

Im letztjährigen dynamischen Gebotsverfahren hat die Bundesnetzagentur für vier Flächen mit insgesamt 7.000 MW Gebote in Höhe von 12,6 Mrd. Euro bezuschlagt.

Die Zuschläge wird die Bundesnetzagentur – wie gehabt – auf ihrer Internetseite bekannt geben. Im dynamischen Gebotsverfahren kommen die auf der Internetseite der Bundesnetzagentur vorab veröffentlichten Regeln zur Anwendung